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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für alle geschlossenen Verträge/Auftragsbestätigungen zwischen mir, DJane L-Key als Auftragnehmer und Ihnen als Auftraggeber, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote / Verträge / Buchungen
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag oder eine Buchung kommt durch Abgabe des Angebotes in schriftlicher Form und eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zwecks Gültigkeit zusätzlich in Schriftform festgehalten werden. Als Schriftform genügt der Austausch per E-Mail.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag oder Auftragsstornierung
Ein Rücktritt oder eine Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch ist der Auftragnehmer berechtigt, folgenden Stornogebühren zu berechnen:
Stornierung oder Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage.
Stornierung oder Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
Stornierung oder Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
Die Stornokosten können erlassen werden, sollte der Auftragnehmer nach Absage durch den Auftraggeber einen anderen Auftrag zu dem abgesagten Termin erhalten.
Bei unvorhersehbaren Ausfällen oder bei höherer Gewalt des Auftragnehmers, behält er sich das Recht vor, schadlos vom Vertrag zurück zu treten. Allerdings muss er einen gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen zu stellen, wenn dies zeitlich noch möglich ist.
Unzumutbare Witterungsbedingungen wie vorhergesagter Regen und oder Sturm/Orkan bei Freiluftveranstaltungen gelten als höhere Gewalt und berechtigen den Auftragnehmer zum kurzfristigen schadlosen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn die Veranstaltung wird in ein geschlossenes Gebäude verlegt
Für Freiluftveranstaltungen gelten desweiteren, ein fester Wetterschutz gegen Regen sowie Sonne in Form eines Pavillons o.ä.
§ 4 Preise / Zahlungen / Gage
Alle Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung und können nicht nachträglich verhandelt werden. Die Gage ist direkt an den Auftragnehmer zu zahlen. Gagen sind in der vereinbarten Höhe direkt vor, während oder nach der Veranstaltung in bar und in Euro zu leisten., sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zahlungen in Form einer Überweisung durch den Auftraggeber sind möglich, wenn sie vor dem Veranstaltungstermin dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben worden sind oder im Vorfeld vereinbart wurden. Kreditkarten, Schecks etc. werden nicht akzeptiert.
§ 5 GEMA / Lizenzgebühren
Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter/Auftraggeber verantwortlich. Für den Auftragnehmer fallen keine Lizenzgebühren an, weil er nur Originaltonträger und -dateien abspielt.
§ 6 Haftung
Für Personen- und Sachschäden sowie andere Schäden, die nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhaltenden durch den Auftragnehmer verursacht wurden, haftet ausschließlich der Veranstalter/Auftraggeber vor, nach und während der Veranstaltung. Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment des Auftragnehmers, die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.
Kann der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall oder Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber nicht erbringen, hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht vom Vertrag, zurückzutreten oder die vereinbarte Gage zurückzuhalten. Ferner besteht in diesem Zusammenhang kein Anspruch auf Schadensersatz.
§ 7 Leistungserbringung durch DJ Die gesamte Leistungserbringung durch den Auftragnehmer umfasst die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipments, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bis 1 ½ Stunden vor bzw. 1 Stunde nach der Veranstaltung statt. Soll der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten. Ein Vorstellungsgespräch ist in der DJ-Branche nicht üblich, vor allem dann nicht, wenn aus einer ausführlichen Website alle Einzelheiten zu entnehmen sind oder Fragen telefonisch geklärt werden können. Wird dennoch auf ein Vorgespräch Wert gelegt, so sollte dieses am Wohnort des Auftragnehmers stattfinden.
§ 8 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von DJ L-Key nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail, geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Münster.